Service & Wartung sind wichtig. verlängern die Lebensdauer. verhindern unreine Luft.
BERATUNG, WARTUNG UND REPARATUREN
Unsere Wartung nach § 22 der Kälteanlagenverordnung (KAV) für Kälteanlagen und Klimageräte
BEUGEN SIE STÖRUNGEN VOR UND VERLÄNGERN SIE DIE LEBENSDAUER IHRER KÄLTE UND KLIMAANLAGEN
Bei unseren Wartungen halten wir uns stets an § 22 der Kälteanlagenverordnung / EN378 und sorgen so auch dafür, dass Ihre Anlage allen gesetzlichen Normen entspricht. Die Verordnung teilt eine Anlage in drei Kriterien: Funktionstüchtigkeit, Betriebssicherheit und Dichtheit. Nach einer positiven Überprüfung durch unseren Kältetechniker erhalten Sie eine Prüfplakette und einen Eintrag ins Prüfbuch.
Sollten wir bei einer Wartung Mängel feststellen, machen wir Ihnen sofort ein kostenfreies Angebot und die leichten Mängel können meist direkt vor Ort behoben werden.
- §22 der Kälteanlagenverordnung (KAV)
Durch regelmäßige Kontrollen sorgen wir für eine erhöhte Betriebssicherheit, eine längere Lebensdauer sowie gesteigerte Effizienz durch bessere Kühlleistung bei gleichzeitiger Senkung der Energiekosten und beugen Störungen vor.
Damit Sie sich immer auf uns verlassen können und wir Ihnen bei einem Ausfall der Kühltechnik so schnell wie möglich helfen können, bieten wir Ihnen unseren zuverlässigen 24-Stunden-Service an. Sie erreichen uns unter:
24/7 Störungsdienst: 0800 100 280 20
Whatsapp: 0676 65 220 69
Tel.: 01 93 46 889
E-Mail: kontakt@tauskaelte.at
Wartung der Kälteanlagen & Klimaanlagen
- Überprüfung auf Dichtheit
- Überprüfung der Kältemittelfüllung
- Überprüfung der Sicherheit
- Überprüfung der Schalt und Regelgeräte
- Überprüfung der Sicherheitskette
- Desinfektion des Verdampfers
- Reinigung der Filter
- Reinigung des Außengerätes/Kondensator
- Spülen vom Abfluss
- Spülen der Tauwasserpumpe
- Anbringen einer Prüfplakette
- Eintrag ins Prüfbuch